Mißverständnis?
Mittwoch, 5. Oktober 2005, Mittwoch, 5 Oktober 2005, 17:49:00 Uhr
Abgelegt unter: Alter Blog

Auf der Internetseite des Bistums Mainz lese ich folgendes:

In seinem Impulsreferat sagte Dompräbendat Pfarrer Dr. Franz-Rudolf Weinert, dass es in der Diözese Mainz seit 1968 den liturgischen Dienst des Kommunionhelfers gebe. Seitdem seien etwa 3.000 Frauen und Männer für diesen Dienst durch das Liturgiereferat des Bistums ausgebildet worden. Weinert führte aus, dass seit dem Jahr 1968 in den deutschen Diözesen neben den Priestern auch Laien den Gläubigen die Kommunion reichen können „Allerdings ist dieses Helfen nicht auf den ,Notfall’ beschränkt, oder nur als ,Ersatz’ aufzufassen. Der liturgische Dienst des Kommunionhelfers ist ein eigener liturgischer Dienst, der im gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen wurzelt“, unterstrich Weinert. Die Kommunionhelfer seien „Helfer zur Gemeinschaft mit Christus“, sagte er.
Hervorhebung von mir. Cicero

Allerdings lese ich folgendes in der Instruktion Redemptionis Sacramentum:

88. Die Gläubigen sollen die sakramentale eucharistische Kommunion gewöhnlich während der Messe und zu dem im Ritus der Feier vorgeschriebenen Zeitpunkt empfangen, also direkt nach der Kommunion des zelebrierenden Priesters. Es obliegt dem zelebrierenden Priester, eventuell unter Mithilfe anderer Priester oder Diakone, die Kommunion auszuteilen; er darf die Messe nicht fortsetzen, bevor die Kommunion der Gläubigen beendet ist. Nur dort, wo eine Notlage es erfordert, können außerordentliche Spender dem zelebrierenden Priester nach Maßgabe des Rechts helfen.
Hervorhebung von mir. Cicero

Ist das Absicht oder was soll das?
Ich halte das für eine Irreführung derjenigen Laien, die diesen wirklich nicht einfachen Dienst des außerordentlichen Kommunionspenders übernehmen.
Oder gibt es einen Unterschied zwischen einer Notlage und einem Notfall?

Ich stehe ratlos vor solchen Aussagen, die so offensichtlich gegen die Einheit mit Rom gerichtet sind.