Pacem in terris
Samstag, 10. November 2007, Samstag, 10 November 2007, 21:59:53 Uhr
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ist die erste Enzyklika, die sich “an alle Menschen guten Willens” richtet. Mit seiner letzten Enzyklika nahm Johannes XXIII. die Idee der Menschenrechte für die Kirche auf und baute sie in die Soziallehre der Kirche ein. Nicht zu Unrecht lehnte die Kirche zunächst die Ideen der französischen Revolution ab, die den Menschen in den Mittelpunkt rückten und Gott zu beseitigen suchten. Insofern taten sich die folgenden Päpste, selbst Leo XIII., sehr schwer, die Idee vorstaatlicher Menschenrechte expressis verbis mit dem Naturrecht in Einklang zu bringen.
Wiewohl die Menschenrechte unausgesprochen in allen Sozialenzykliken mitschwingen, hält erst Johannes XXIII. die Zeit für gekommen, eine Harmonisierung mit der Lehre der Kirche in Angriff zu nehmen. Alle folgenden Päpste sind in ihren einschlägigen Schreiben dabei geblieben.

Historisch steht die Enzyklika natürlich ganz im Kontext des Kalten Krieges. Der Mauerbau ist erst gut 1 ½ Jahre her, die Kubakrise liegt nur wenige Monate zurück. Atomares Wettrüsten und Propaganda auf dieser wie auf jener Seite des Eisernen Vorhangs bilden den Hintergrund. Allerdings sind Enzykliken trotz ihres konkreten zeitlichen Kontextes auch darüber hinaus zumeist lesens- und beachtenswerte Lehrschreiben. Und wie auch heute noch Rerum novarum gute Anregungen für die Sozialpolitik geben kann, vermag dies auch Pacem in terris.

Vor ein paar Tagen habe ich etwas zu sozialem Sprengstoff geschrieben, der sich in unserer Gesellschaft so langsam aber sicher anbahnt.

Wenn ich mir nun Pacem in terris statt einer der anderen Sozialenzykliken zur Hilfe genommen habe, dann deshalb, weil ich mich auf einen Text beschränken wollte, an den ich nur zu gerne erinnere und zur Lektüre wärmstens empfehlen kann. Auch die Auswahl der Zitate mag willkürlich erscheinen, doch schien mir auch hier Begrenzung geraten, da ein Weblogeintrag keine umfassende Arbeit zur katholischen Soziallehre sein kann und soll.
Insofern ist meine Intention keine andere als zum Lesen und selber Nachdenken anzuregen.

Da ich selber politisch aktiv bin, benötige auch ich immer wieder die Selbstvergewisserung. Gerade der Bereich Sozialpolitik, die grundsätzlich im Verbund mit ökonomischer Vernunft gedacht werden sollte, ist in der einen wie in der anderen Hinsicht immer wieder eine Versuchung.

“Der Markt regelt alles” gegen “Der Staat regelt alles”.

Weder das eine noch das andere Prinzip stimmt in Reinkultur.

In der Tat existiert in Deutschland eine wachsende Unterschicht, die in der Vergangenheit gelegentlich mit dem Begriff “abgehängtes Prekariat” bezeichnet wurde. (Diese Wortscheusal an sich wäre einen eigenen Beitrag wert.)
Kinder, die bereits in zweiter oder dritter Generation (überwiegend) von sozialen Tranferleistungen leben und nur geringe Bildungschancen haben, weil sie von Eltern kaum Unterstützung erwarten können, scheinen in unserer Gesellschaft derzeit nicht die geringste Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

18. Wenn Wir Uns nun dem Bereich der Wirtschaft zuwenden, so ergibt sich für den Menschen auf Grund des Naturrechtes nicht nur, daß ihm Arbeitsmöglichkeit gegeben werden muß, sondern auch, daß er seine Arbeit frei übernimmt (vgl. Pius XII., Pfingstbotschaft 1941, U-G 512/513).

Es wäre also eine gesellschaftliche Aufgabe, auch Menschen, die nur geringe Bildung haben, die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Dazu muß allerdings z.T., auch das sollte nicht verschwiegen werden zunächst die Bereitschaft geweckt werden. Wenn Mama und Papa, Oma und Opa schon für ihre “Stütze” nicht arbeiten mußten, warum dann die nächste Generation? Hier gilt es eindeutig, Fehler vergangener Jahre mühsam wieder auszubügeln.

11. Bezüglich der Menschenrechte, die Wir ins Auge fassen wollen, stellen Wir gleich zu Beginn fest, daß der Mensch das Recht auf Leben hat, auf die Unversehrtheit des Leibes sowie auf die geeigneten Mittel zu angemessener Lebensführung. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Wohnung, Erholung, ärztliche Behandlung und die notwendigen Dienste, um die sich der Staat gegenüber den einzelnen kümmern muß. Daraus folgt auch, daß der Mensch ein Recht auf Beistand hat im Falle von Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter, Arbeitslosigkeit oder wenn er ohne sein Verschulden sonst der zum Leben notwendigen Dinge entbehren muß.

So wird ein Sozialstaat daraus, der seinen Namen verdient. Zunächst obliegt es jedem Menschen selber, für sich und diejenigen zu sorgen, die ihm anvertraut sind. Erst danach ist der Staat/ die Gesellschaft in der Pflicht.
Zu decken ist bei sozialen Transferleistungen der Grundbedarf (Nahrung, Kleidung, Wohnung). Ebenfalls in der Verantwortung des Staates liegt es die Bürger in die Lage zu versetzen, für die Grenzbereiche des Lebens (Krankheit, Invalidität und Alter) Vorsorge zu treffen. Auch hier gilt, daß zunächst der einzelne Mensch selber in der Pflicht ist.
Erst danach greift eine staatliche Vor- und Fürsorge.

13. Zugleich steht es dem Menschen kraft des Naturrechtes zu, an der geistigen Bildung teilzuhaben, d.h. also auch das Recht, sowohl eine Allgemeinbildung als auch eine Fach- und Berufsausbildung zu empfangen, wie es der Entwicklungsstufe des betreffenden Staatswesens entspricht. Man muß eifrig darauf hinarbeiten, daß Menschen mit entsprechenden geistigen Fähigkeiten zu höheren Studien aufsteigen können, und zwar so, daß sie, wenn möglich, in der menschlichen Gesellschaft zu Aufgaben und Ämtern gelangen, die sowohl ihrer Begabung als auch der Kenntnis entsprechen, die sie sich erworben haben.

Werden die Menschen in unserem Land schlauer, nur weil die Politiker allenthalben unsere Gesellschaft zur Bildungs- oder Wissensgesellschaft erklären? Eindeutig nicht. Im Vergleich zu anderen OECD – Ländern gibt Deutschland weniger für Hochschulen aus, werden wir deshalb dümmer? Sicher nicht. Daß die Zustände an Hochschulen alles andere als Ideal sind, wird jeder Student bestätigen können.

Im Mittelpunkt des staatlichen Interesses sollte hingegen für alle jungen Menschen eine angemessene Förderung nach ihren je eigenen Möglichkeiten stehen. Doch auch dabei kann der Staat nicht die Aufgabe übernehmen, der Wirtschaft ihren Bedarf vorzuschreiben. Eine Angemessene Ordnung und Überwachung der Ausbildung(en) ist angezeigt, damit junge Menschen sicher sein können, eine für ihre Fähigkeiten angemessene und qualitativ hochwertige Ausbildung zu erhalten.

19. Mit diesen Rechten ist ohne Zweifel auch das Recht auf solche Arbeitsbedingungen verbunden, unter denen weder die Körperkräfte geschwächt noch die guten Sitten zugrunde gerichtet werden, noch dem rechten Wachsen und Gedeihen der Jugendlichen Schaden zugefügt wird. Bezüglich der Frauen gilt, daß ihnen solche Arbeitsbedingungen zugestanden werden, die den Bedürfnissen und Pflichten der Ehefrauen und Mütter entsprechen (vgl. Leo XIII., Enz. Rerum Novarum).

Junge Menschen am Beginn des Arbeitslebens bedürfen den besonderen Schutz des Staates. Hier sind unsere Politiker gefragt, aber auch die Öffentlichkeit. In der aktuellen Debatte um Kinderbetreuung gibt Johannes XXIII. hier den Hinweis, daß sowohl staatlich Gesetzgebeung als auch Unternehmer hier in der Pflicht sind. Ob wir gegenwärtig dieser Pflicht gut, schlecht oder gar nicht nachkommen, wäre eine eigene Diskssion.

20. Aus der Würde der menschlichen Person entspringt auch das Recht, im Bewußtsein eigener Verantwortung wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben (vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra 82). Hier muß auch erwähnt werden, daß der Arbeiter Anspruch auf gerechten Lohn hat. Er muß im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Mitteln dem Arbeiter und seiner Familie eine menschenwürdige Lebenshaltung gestatten. Darüber sagt Unser Vorgänger seligen Andenkens Pius XII.: “Der naturgegebenen persönlichen Arbeitspflicht entspricht folgerichtig das naturgegebene persönliche Recht, durch Arbeit für das eigene Leben der Seinen Vorsorge zu treffen. So ist der Befehl der Natur auf das erhabene Ziel der Erhaltung des Menschen hingeordnet” (Pfingstbotschaft 1941, U-G 512/513).

21. Ferner leitet sich aus der Natur des Menschen das Recht auf Privateigentum, auch an Produktivgütern, her. Dieses Recht, wie Wir an anderer Stelle gesagt haben, “schützt in wirksamer Weise die Würde der menschlichen Person und erleichtert die Ausübung der beruflichen Verantwortung in allen Lebensbereichen. Es fördert die Ruhe und Beständigkeit des menschlichen Zusammenlebens in der Familie und fördert den inneren Frieden und die Wohlfahrt des Landes” (Enz. Mater et Magistra 112).

22. Schließlich ist es angebracht, zu bemerken, daß das Recht auf Eigentum zugleich eine soziale Funktion einschließt (Ebd. 119).

Hier möchte ich abschließend den Blick auf vier Aspekte katholischer Soziallehre lenken, die ähnlich wie in obigen Zitaten immer wieder auftauchen:

    1. Arbeitspflicht

Jeder Mensch hat zunächt vor einem Anspruch auf alle staatlichen Leistungen die Pflicht sich und die seinen durch Arbeit zu ernähren.

    2. Recht auf gerechten Lohn

Daraus resultiert das Recht auf einen gerechten Lohn. D.h. der Arbeitnehmer soll durch seinen Loh in die Lage versetzt werden, sich und seine Familie angemessen zu unterhalten. Untergrenze ist hier die Sicherung der Grundbedürfnisse. Ob darin auch schon ein Anteil an Daseinsvorsorge enthalten sein sollte, darüber läßt sich trefflich streiten.

    3. Recht auf Eigentum

Jedem Menschen wird das Recht an seinem Eigentum zugestanden. Jeder Mensch hat das Recht auch unternehmerisch tätig zu werden. Mithin hat er auch das Recht, Gewinne zu erzielen. Gewinne sind Unternehmerlohn. (Auf Dividenden auf Aktien u.ä.) Unternehmertum und Teilhaberschaft auch der Arbeitnehmer am Produktionskapital (Aktien o.ä.) werden ausdrücklich positiv beurteilt.

    4. Sozialbindung des Eigentums

Mit jedem Eigentum ist jedoch eine soziale Verantwortung verbunden. Diese angemessen umzusetzen ist eindeutig Aufgabe staatlicher oder sogar Überstaatlicher Rahmenordnung. Womit wir bei unseren neuen Superreichen von vor drei Tagen angekommen wären, die zwar möglicherweise oder auch nicht eine persönliches soziales Bewußtsein haben, jedoch die grundsätzliche Möglichkeit eien liberalisierten Weltwirtschaft und damit auch Kapitalwirtschaft genießen, ihr Vermögen dort anzulegen, wo es mit der geringsten Abgabenquote etc. belastet ist. Egal wie groß das Vermögen ist, ein solches Verhalten ist völlig verständlich. Jeder von uns sucht sich für sein Sparbuch die Bank, die die meisten Zinsen bietet. Ist doch klar, oder?

Hier die Sozialbindung durchzusetzen, ohne (auch) finanzielle oder eben unternehmerische Engagement zu gefährden, d.h. den Standort attraktiv zu halten, ist ein politischer Eiertanz, dersofort in ideologische Debatten abgleitet, wenn er nicht ganz nüchtern geführt wird. Ich binn immer wieder erstaunt, daß unsere “gute alte Bundesrepublik” bis zu den sozialpolitischen Sündenfällen der 70er in dieser Hinsicht ein gute Augenmaß hatte. Vielleicht schauen wir Erhardt (dem Ludwig, nicht dem Heinz) in dieser Frage auch bei Gelegenheit noch mal über die Schulter.

Zum nachlesen:
· Enzyklika Pacem in terris



Ein cholerischer Schriftsteller
Freitag, 9. November 2007, Freitag, 9 November 2007, 00:12:33 Uhr
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war wohl nach Ansicht des sel. Papst Johannes XXIII. an der Abfassung des Alten Testamentes beteiligt.

Schreibt er doch 1963 in der Enzyklika “Pacem in terris”:

… Daher tobt der Psalmist …
PIT Nr. 3 Quelle

Natürlich nur ein Fehler beim Einscannen.

Mehr zu Pacem in terris morgen.